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Die gantze Heilige Schrifft: Deud\ch (Luther 1545)

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Das dritte Buch Mo\e

Capitel 27

VND der HERR redet mit Mo\e / vnd \prach /
2 Rede mit den kindern J\rael / vnd \prich zu jnen. Wenn jemand dem HERRN ein be\onder Gelübde thut / das er \einen Leib \chetzet /
3 \o \ol das die \chetzung \ein. Ein Mansbilde zwenzig jar alt / bis ins \echzig\t jar / \oltu \chetzen auff funffzig \ilbern Sekel / nach dem \ekel des Heiligthums.
4 Ein Weibsbilde auff drei\\ig \ekel.
5 Von fünff jaren bis auff zwenzig jar / \oltu jn \chetzen auff zwenzig \ekel / wens ein Mansbilde i\t / ein Weibsbilde aber auff zehen \ekel.
6 Von einem monden an bis auff fünff jar / \oltu jn \chetzen auff fünff \ilbern \ekel / wens ein Mansbilde i\t / ein Weibsbilde aber auff drey \ilbern \ekel.
7 J\t er aber \echzig jar alt / vnd drüber / So \oltu jn \chetzen auff funffzehen \ekel / wens ein Mansbilde i\t / ein Weibsbilde aber auff zehen \ekel.
8 J\t er aber zu arm zu \olcher \chetzung / So \ol er \ich fur den Prie\ter \tellen / vnd der Prie\ter \ol jn \chetzen / Er \ol jn aber \chetzen nach dem \eine hand / des / der gelobd hat / erwerben kan.
9 JSts aber ein Vieh / das man dem HERRN opffern kan / alles was man des dem HERRN gibt / i\t heilig.
10 Man \ols nicht wech\eln noch wandeln / ein guts vmb ein bö\es / oder ein bö\es vmb ein guts. Wirds aber jemand wech\eln / ein Vieh vmb das ander / \o \ollen \ie beide dem HERRN heilig \ein.
11 J\t aber das Thier vnrein / das mans dem HERRN nicht opffern thar / So \ol mans fur den Prie\ter \tellen /
12 vnd der Prie\ter \ols \chetzen / obs gut oder bö\e \ey / vnd es \ol bey des Prie\ters \chetzen bleiben.
13 Wils aber jemand lö\en / der \ol den fünfften vber die \chetzung geben.
14 WEnn jemand \ein Haus heiliget / das dem HERRN heilig \ey / das \ol der Prie\ter \chetzen / obs gut oder bö\e \ey / vnd darnach es der Prie\ter \chetzet / \o \ols bleiben.
15 So es aber der / \o es geheiliget hat / wil lö\en / So \ol er den fünfften teil des gelds / vnber das es ge\chetzt i\t / drauff geben / \o \ols \ein werden.
16 WEnn jemand ein \tück Ackers von \einem Erbgut dem HERRN heiliget / So \ol er ge\chetzt werden nach dem er tregt / Tregt er ein Homor ger\ten / \o \ol er funffzig \ekel \ilbers gelten.
17 Heiliget er aber \einen Acker vom Halliar an / \o \ol er nach \einer werde gelten.
18 Hat er jn aber nach dem Halliar geheiliget / So \ol jn der Prie\ter rechen nach den vbrigen jaren zum Halliar / vnd darnach geringer \chetzen.
19 WJl aber der / \o jn geheiliget hat / den Acker lö\en / So \ol er den fünfften teil des gelds / vber das er ge\chetzt i\t / drauff geben / \o \ol er \ein werden.
20 Wil er jn aber nicht lö\en / \ondern verkeufft jn einem andern / So \ol er jn nicht mehr lö\en /
21 \ondern der \elb Acker / wenn er im Halliar los ausgehet / \ol dem HERRN heilig \ein / wie ein verbannet Acker / vnd \ol des Prie\ters Erbgut \ein.
22 WEnn aber jemand einen Acker dem HERRN heiliget / den er gekaufft hat / vnd nicht \ein Erbgut i\t /
23 So \ol jn der Prie\ter rechen / was er gilt bis an das Halliar / vnd er \ol des\elben tages \olche \chetzung geben / das er dem HERRN heilig \ey.
24 Aber im Halliar \ol er wider gelangen an den \elben / von dem er jn gekaufft hat / das er \ein Erbgut im lande \ey.
25 Alle wirderung \ol ge\chehen nach dem \ekel des Heiligthums / Ein \ekel aber macht zwentzig Gera.
26 DJe Er\tengeburt vnter dem Vieh / die dem HERRN \on\t gebürt / \ol niemand dem HERRN heiligen / es \ey ein ochs oder \chaf / denn es i\t des HERRN.
27 J\t aber an dem Vieh etwas vnreines / \o \ol mans lö\en nach \einer wirde / vnd drüber geben den fünfften / Wil ers nicht lö\en / \o verkeuffe mans nach \einer wirde.
28 MAn \ol kein Verbantes verkauffen / noch lö\en / das jemand dem HERRN verbannet / von allem das \ein i\t / es \ey Men\chen / Vieh / oder Erbacker / Denn alles verbante i\t das allerheilig\t dem HERRN.
29 Man \ol auch keinen verbanten Men\chen lö\en / \ondern er \ol des todes \terben.
30 ALle Zehenden im Lande / beide von \amen des lands vnd früchten der bewme / \ind des HERRN / vnd \ollen dem HERRN heilig \ein.
31 Wil aber jemand \einen Zehenden lö\en / der \ol den fünfften drüber geben /
32 Vnd alle Zehenden von rinden vnd \chafen / vnd was vnter der ruten gehet / das i\t ein heiliger Zehende dem HERRN /
33 Man \ol nicht fragen obs gut oder bö\e \ey / man \ols auch nicht wech\eln / Wirds aber jemand wech\eln / \o \ols beides heilig \ein / vnd nicht gelö\et werden.
34 DJs \ind die Gebot / die der HERR Mo\e gebot an die kinder J\rael / auff dem berge Sinai. - Ende des Dritten Buchs Mo\e.


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